Barrierefreiheit im ÖPNV
Personen mit eingeschränkter Mobilität können die Région Grand Est in Verantwortung nehmen, wenn Sie eine Beeinträchtigung der Zugänglichkeit im Bereich der öffentlichen Verkehrsnetze (Bahn- und Straßenverkehr) melden möchten, die in die Zuständigkeit der verantwortlichen Behörde für den öffentlichen Personennahverkehr fällt. Dies gilt entsprechend der Bestimmungen des Artikels L 1112-7 des „Code des Transports“ (frz. Verkehrsgesetz), welche vorsehen, dass: „Die zuständige Behörde für den öffentlichen Personennahverkehr ein Meldeverfahren bezüglich der Beeinträchtigung der Barrierefreiheit von Personen mit eingeschränkter Mobilität einführen muss.“
Ist die Barrierefreiheit im Bahn- oder Straßennetz in der Region Grand Est nicht gewährleistet, füllen Sie bitte das Formular aus, um die Beeinträchtigung der Bewegungsfreiheit von Personen mit eingeschränkter Mobilität zu melden.